Unter DRM versteht man "Digital Rights Management" oder "Digital Restrictions Management". Letzteres ist zwar eine etwas mißbräuchliche Bedeutung, sie hat jedoch Einzug in den Text der GPLv3 gehalten und ist damit nicht mehr nur eine abwertende Bezeichnung seitens einer einzelnen Person, sondern vielmehr eine in größeren Kreisen akzeptierte Bedeutung.
Mittels Digital Restrictions Management könnte man also dem Nutzer Restriktionen auferlegen, wie er Material nutzen kann, zum Beispiel könnte man damit per-per-view realisieren, also daß man für jedes Mal, das man ein Musikstück hören will oder einen Film sehen will, bezahlen muß. Diese Aussicht ist natürlich für gewisse Interessengruppen sehr interessant, für andere Interessengruppen, zum Beispiel Verbraucherschützer, ist diese Aussicht dagegen weniger interessant.
Quelle: Als Grundlage für diesen Abschnitt dient im wesentlichen der Artikel von Mark Russinovich über Sonys Rootkit
"Schützen Sie Ihre Computer: Geben Sie ihnen kein DRM!"
Im Jahre 2005 überflog Sony beim Versuch, einen DRM-Mechanismus auf einer Audio-CD zu verwenden, die Grenzen des guten Geschmacks mit Warpgeschwindigkeit. Sony bediente sich einer Rootkit-Technologie, um die Treiber zu verstecken, die die CD beim Einlegen installierte. Da dies jedoch stümperhaft programmiert war, muß man schon beinahe von Computersabotage reden: Dieses Rootkit versteckt nämlich alle Dateien, Verzeichnisse und Prozesse, deren Dateinamen mit $sys$ beginnt. Ein System, welches mit diesem Rootkit infiziert ist, bietet also jedem Virus, jeder Spyware, jedem Trojaner, die Möglichkeit, sich entsprechend umzubenennen, um dann durch den Schutz des Rootkits nicht mehr so einfach zu finden zu sein. Als ob das nicht genug wäre, werden diese Treiber als für den Systemstart essentiell markiert, und damit auch im abgesicherten Modus geladen. Einmal mit diesen Treibern infiziert, ist es also völlig unmöglich, das System zu reparieren, wenn diese Treiber selbst die Ursache eines BSODs sind. Noch schöner ist, daß dieser Treiber zwar die System Service Table verändert, aber trotzdem eine Unload-Funktion implementiert. Das Problem: Entlädt der Treiber sich zu einem schlechten Zeitpunkt, dann springt der Aufruf einer der verbogenen Funktionen ins Leere und führt zu einem BSOD. Laut Mark Russinovich ist es unmöglich, diesen Fall auszuschließen, abgesehen von der Möglichkeit, einfach das Entladen des Treibers generell nicht zuzulassen. Als Randbemerkung der noch erwähnt, daß diese Praktiken, laut Microsoft, auf x64-Systemen nicht mehr toleriert und mit einem BSOD bestraft werden. Andererseits lassen sich diese Vorkehrungen, so Greg Hoglund und James Butler in "Rootkits - Subverting the Windows kernel", ausschalten.
Frédéric Dutoit (CR): "Diese CD kann der Gesundheit Ihres Computers schaden" "Enthält Spyware!" Diese Treiber verhinderten nun, daß die CD von Sony gerippt werden kann bzw. manipulierte den Datenverkehr so, daß beim Rippen etwas Rauschen über den normalen Ton gelegt wurde. Allerdings machte der Treiber das nicht nur bei der CD von Sony, sondern bei jeder CD, die Audiotracks enthält, also auch richtigen Audio-CDs, die ja dadurch gekennzeichnet sind, daß der Urheber oder das Plattenlabel Privatkopien erlauben wollte. Folglich nahm sich Sony das Recht heraus, diese Entscheidung für andere Plattenlabels gegen den Konsumenten zu treffen. Folglich kann man nur schlußfolgern, daß dieser Treiber die normale Funktionsweise eines Windows-Systems stört und daß die eigentliche Funktion, nämlich das Kopieren des Inhaltes einer bestimmten CD zu verhindern, nur sekundärer Natur ist. Damit handelt es sich also um einen Virus. Da ein Rootkit grundsätzlich Funktionen patcht, die zur Analyse und zum Beheben von tieferliegenden Probleme in unveränderter Form vorliegen müssen, ist es bei einem System, auf welchem einmal ein Rootkit installiert ist, grundsätzlich unmöglich, die Ursache von Problemen zu finden. Auch die Deinstallation des Rootkits ist keine Lösung, da ja verbliebene Reste getarnt sein könnten und man nie ausschließen kann, daß solche Reste übrig geblieben sind. Nach der Installation eines Rootkits ist also eine Neuinstallation des Systemes unumgehbar, wenn man ein "sauberes" System benötigt. |
Quelle: Artikel von Ratiatum
Wie Ratiatum am 29. November 2005 berichtete, wußte Sony seit dem 17. Oktober 2005 über die Stümperhaftigkeit, mit der das Rootkit programmiert war, bescheid. Aufgedeckt wurde der Skandal am 31. Oktober 2005. Dies ist ein ganz wesentlicher Punkt, da Sony die CDs einige Zeit nach dem Bekanntwerden des Rootkits zurückgezogen hat, Reue gezeigt hat, und vorgab, keine Ahnung davon gehabt zu haben, was das Rootkit anrichtet. Dies rechnete man natürlich Sony zu gute. Als sich zeigte, daß Sony, entgegen seiner eigenen Behauptungen, doch genau wußte, was das Rootkit "leistete", relativierte sich die Bedeutung der Kooperationsbereitschaft von Sony natürlich wieder etwas.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieser Abschnitt auf HD-DVD und Blu-Ray-Disks nicht zutrifft, da die Annahme, daß der unverschlüsselte Inhalt an irgendeiner Stelle abgreifbar ist, für diese Medien nicht zutrifft.
Wie oben gezeigt, ist es nicht zumutbar, einem ehrlichen Nutzer gegen seinen Willen ein Rootkit aufzuzwingen, um einen DRM-Mechanismus zu installieren, da die Bösartigkeit derjenigen, die solche Mechanismen einsetzen wollen, keine Grenzen zu kennen scheint, und auch die Sabotage des ganzen Systemes kein Tabu darzustellen scheint. Nun tritt aber ein Problem auf: Jemand, der eine Maßnahme zum Digital Restrictions Management umgehen möchte, ist vielleicht doch bereit, für diesen Zweck ein Rootkit in kauf zu nehmen und zu installieren. Auf einem sauberen System könnte aber ein Rootkit installiert werden, welches die unverschlüsselten Daten abgreift, die zur Soundkarte oder zur Grafikkarte gesendet werden, ohne daß irgendjemand oder irgendetwas etwas dagegen unternehmen könnte.
Unter der Prämisse, daß einem ehrlichen Nutzer kein Rootkit aufgezwungen werden darf, kann also DRM nicht funktionieren.
Diese Vorlage, die DADVSI genannt wurde, enthielt unter anderem (noch nicht) die Riposte Graduée, die der Minister für Kultur und Kommunikation Renaud Donnedieu de Vabres hoffte durchzusetzen, indem er sie erst am 21. Dezember in Form eines Amendement einreichte. Stimmen aus der Opposition, aber auch aus der UDF, warfen dem Minister vor, er habe die Debatte vorsätzlich auf diesen Zeitraum angesetzt, in der Hoffnung, die Assemblée nationale würde ihm blind vertrauen und die Gesetzesvorlage, inclusive der Riposte Graduée und dem Amendement Vivendi, verabschieden. Franzosen wehren sich aber bekanntlich, wenn ihnen etwas nicht paßt, und sie haben sich gewehrt. Als ob das nicht genug wäre, wollte die Regierung auch versehentliche Vergehen auf diese Art und Weise bestrafen, also zum Beispiel das Vergehen, gutgläubig auf einen Musik-Online-Handel hereinzufallen, der sich später als illegal herausstellt.
Während in Deutschland Urheberrechtsabgaben auf einige Speichermedien erhoben werden, obwohl es, so unsere Justizministerin, kein Recht auf die Privatkopie gibt, wollte die Opposition in Frankreich diesen Zustand genau nicht herstellen und stimmte, zusammen mit einigen Stimmen der Mehrheit, für einen Änderungsantrag zu Artikel 1 des DADVSI-Projektes, welcher vorsah, daß Privatkopien, für die eine Urheberrechtsabgabe geleistet wurde, legal sind. Da in Frankreich, entsprechend eines Gerichtsurteils, ein heruntergeladenes Werk eine Privatkopie darstellen kann, konnte Vivendi die Regierung die Aussicht auf eine Urheberrechtsabgabe auf Internetzugänge zusammen mit diesem Amendement nicht durchgehen lassen. Die Rolle von Vivendi wird weiter unten noch klarer.
Besonders die Abgeordneten der Opposition, unter anderem Patrick Bloche, Christian Paul, Frédéric Dutoit, Didier Mathus, Martine Billard, aber auch einige wenige der Mehrheit, wie Christine Boutin und Alain Suguenot, leisteten erbitterten Widerstand gegen diese Verhöhnung der Bürger. Im Untergrund arbeiteten unter anderem Richard Cazenave und Bernard Carayon zur Schadensbegrenzung der Gesetzesvorlage, ohne sich offen gegen diese Vorlage zu stellen. Dies sind einige der Namen, die die Geschichte nicht vergessen sollte, denn ohne sie wäre das Abspielen einer DVD unter Linux seit dem 1. Januar 2006 in Frankreich verboten und würde mit 3 Jahren Haft und 300.000€ Geldstrafe bestraft.
Das erste Vergehen sollte zu einer blauen E-Mail führen, das zweite zu einem blauen Brief, der als Einschreiben geschickt wird. Die Regierung wollte dieses Vorhaben zynisch als 'Réponse Graduée' verkaufen, also eine abgestufte Antwort, diese Bezeichnung ist aber nichts weiter als eine unglaubliche Verhöhnung jedes einzelnen Internetnutzers, der für das Abspielen einer DVD unter Linux 3 Jahre Haft und 300.000€ Geldstrafe riskiert hätte. Im allgemeinen Sprachgebrauch der Nationalversammlung hat sich daher die Bezeichnung 'Riposte Graduée' durchgesetzt. Lediglich die UMP blieb konsequent bei dieser Verhöhnung der Bürger.
Ebenso wollte der Kulturminister durchsetzen, daß die Riposte Graduée bei Unvorsichtigkeit angewendet wird, also zum Beispiel wenn man Musik online kauft und sich dann herausstellt, daß man auf einen Betrüger hereingefallen ist. Dieses Amendement 228 nach Artikel 14 wurde von Renaud Donnedieu de Vabres (et Vivendi) selbst eingereicht, und da es von allem, was er sich in dieser Debatte geleistet hat, auch nicht mehr übertroffen worden ist, heißt dieses Amendement Amendement Donnedieu.
Dieses Amendement, um das es dabei ging, umfaßte 7 Seiten, wurde erst am morgen des 21. Dezembers eingereicht, die Opposition erfuhr aus dem Radio von diesem Änderungsantrag, und die Commission des Lois hatte nur etwa 30 Minuten Zeit, um dieses Amendement zu examinieren, nämlich am 21. Dezember um 21:00 (um 21:30 sollte die Assemblée nationale ihre Arbeit wieder aufnehmen, allerdings kam es zu einer Verspätung von einigen Minuten). An dieser Stelle müßte man sich also ernsthaft fragen, warum dieses umfangreiche Amendement so spät eingereicht wurde, warum die Sitzung der Commission des Lois so anberaumt wurde, daß die Kommission nicht die nötige Zeit hat, um ihre Arbeit so zu machen, wie sie sollte, und ob die Regierung nicht vielleicht gehofft hatte, daß der Kommission dieser Teil mit der Unvorsichtigkeit durch die Lappen gehen würde.
Dieser Wunsch der Lobbys Regierung wurde allerdings nicht akzeptiert: Der entsprechende Änderungsantrag wurde so verändert, daß Unvorsichtigkeit nicht ausreichte. Folglich wurde die Gefahr, daß man jedes Mal, wenn man online Musik einkauft, 3 Jahre Gefängnis riskiert, an dieser Stelle gestrichen. Renaud Donnedieu de Vabres (de Vivendi) machte eine sehr verärgertes Gesicht, als er feststellen mußte, daß die Kommission bemerkt hatte, daß er versuchte, 3 Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe für versehentliches Beziehen einer nicht rechtmäßigen Kopie eines Musikstückes einzuführen.
Eine Aufzeichnung des Originaltons bezüglich der Riposte Graduée ist hier im HE-AAC-Format verfügbar.
Da François Bayrou (UDF) diese Erklärung inhaltlich korrekt und logisch in der Assemblée nationale vorbrachte, kann Renaud Donnedieu de Vabres (et Vivendi) nicht allen ernstes behaupten, das Verbot aller Open-Source - DVD-Player sei nicht sein Ziel gewesen, denn wenn es wirklich nicht sein Ziel gewesen wäre, hätte er ja die entsprechenden Paragrafen auf eigene Initiative hin durch entsprechende Amendements ändern lassen können. Solche Amendements wären problemlos von der Assemblée nationale abgesegnet worden.
Es wurde zunächst vorgeschlagen, diese Kulturflatrate optional anzubieten, allerdings kam der Einwand seitens der UDF, daß man dann kontrollieren müßte, ob die Leute ehrlich sind, was ohne ein Überwachungssystem, wie die Riposte Graduée es vorsah, nicht umsetzbar ist. Anders als die UMP äußerte die UDF ihre Ablehnung gegenüber dieser Idee also wenigstens auf Fakten basierend, nicht auf "das toleriert Vivendi niemalds"-Basis.
Da ein solches Überwachungssystem natürlich nicht wünschenswert ist, ist eine optionale Kulturflatrate also kaum realisierbar. Für Diskussionen über eine obligatorische Kulturflatrate zeigte sie die UDF dagegen bereit, obwohl sie diese Idee sehr skeptisch sah.
Der Weg zur Kulturflatrate wurde am 21. Dezember 2005, um etwa 23:00 zunächst geebnet, und zwar durch die Annahme des Amendement 154 nach Artikel 1 mit 30:28 Stimmen der Assemblée nationale. Da Vivendi die Regierung dies nicht dulden konnte, wurde genau dieser Artikel 1 zum Gegenstand von Problemen beim weiteren Ablauf der Debatte im März, da die Regierung sehr stark an der Verfassung herumbiegen mußte, um dieses Abstimmungsergebnis wieder loszuwerden.
Um wenigstens einige wenige Künstler auf ihre Seite zu ziehen, startete die Regierung eine Propagandaaktion von Desinformationen, die darauf abzielte, den Künstlern einzureden, daß die Idee, mindestens eine Milliarde Euro jährlich für die Förderung von Kultur in Form einer Urheberrechtsabgabe zu erhalten, darauf abzielen würde, Kulturgut kostenlos unter der Bevölkerung zu verteilen und seinen Wert damit herabzusetzen.
Ich möchte ganz einfach sagen, daß die Ihnen vorliegende Gesetzesvorlage in keinster Weise freiheitstötend ist...Originaltext:
Je voudrais très simplement dire que d'aucune manière le projet de loi qui vous est présenté n'est liberticide...Allerdings wußte die Assemblée nationale noch nicht, daß Renaud Donnedieu de Vabres (et Vivendi) am nächsten morgen das Amendement Donnedieu einreichen würde. Daher bestand eine kleine Gefahr, daß der eine oder andere das glaubt. Und dann später:
...ich hoffe daß, über Sie hinaus, denn ich hoffe gar nicht, Sie überzeugen zu können, die, die uns lesen und hören werden, verstehen, daß das Projekt der Regierung ein Projekt des Gleichgewichtes ist...Originaltext:
...j'espère que, au-delà de vous, parce que je n'espère pas vous convaincre, ceux qui nous liront et qui nous entendront, s'apercevront que le projet du gouvernementet un projet de point d'équilibre...
In der Umsetzung, die Sie uns vorschlagen, hat die Regierung ganz systematisch die Optionen gewählt, die gegenüber den Internetnutzerm am repressivsten, und die gegenüber den finanziellen Interessen der Unterhaltungsindustrie am entgegenkommendsten sind... Wenn dieser Text als ganzes angenommen würde, würde er unser Land irgendwo zwischen Nordkorea und Usbekistan platzieren... Herr Minister, sie sprechen mit uns also, das ist Ihr großer Vortrag von gestern abend, über das 'abgestufte Zurückfeuern'. Das abgestufte Zurückfeuern, das ist schon interessant, denn schon das kriegerische Vokabular ist überraschend. Das abgestufte Zurückfeuern ist etwas, das M. McNamara im kalten Krieg erfunden hat, um sich hinterher umfangreicher Repressalien zu bedienen, die Präsident Eisenhower erfunden hatte. Also schlug M. McNamara das abgestufte Zurückfeuern vor, und dabei war der Kontext extrem kriegerisch, denn es ging ja um eine nukleare Konfrontation mit der Sowietunion. Ich kann daraus nur schlußfolgern, daß Sie das Verhältnis zwischen Ihnen, zwischen dem Ministerium für Kultur, den [?] und den Internetnutzern als ähnlich zu einem nuklearen Krieg sehen. Das ist ein bißchen überraschend für ein Ministerium für Kultur...Originaltext:
Dans la transposition que vous nous proposez, le gouvernement a systématiquement choisi les options les plus répressives à l'égard des internautes et les plus complaisantes à l'égard des intérêts financiers des industries culturelles ... Si ce texte était adopté en état, il placerait notre pays quelque part entre la Corée du Nord et Ouzbékistan ou quelque chose comme ça .... alors vous nous parlez, M. le Ministre, c'est votre grande invention d'hier soir, de la riposte graduée. La riposte graduée, c'est très curieux, parce que déjà ce vocabulaire guerrier est un peu surprenant, la riposte graduée c'est quelque chose qui a été inventée par M. McNamara dans la guerre atomique, dans la statégie atomique des États-Unis pour faire suite aux repressailles massives qu'avait inventées je crois le président Eisenhower. Et donc M. McNamara proposait la riposte graduée, on était bien dans un contexte extrêmement guerrier, s'agissant de l'affrontement atomique avec l'union soviétique. Donc, j'en déduis que vous considérez que le rapport entre vous, le ministère de la culture, les acteurs de dossiers, et les internautes, s'apparente à une guerre quasi-atomique. C'est un peu surprenant pour le ministère de la culture...
... aber wir sollten nicht alles vermischen, liebe Kollegen! Es gibt einerseits das Kostenlose, das aus gemeinsamer Arbeit resultiert, aus Zeit und Kompetenz von zehntausenden von Männern und Frauen, die Werke oder Software schaffen. Das ist das Kostenlose, das schließlich jedem nützt, das jedem etwas bringt, das unser kulturelles und intellektuelles Erbe bereichert, das die Konkurrenzfähigkeit unserer Unternehmen verbessert und unsere öffentlichen Ausgaben reduziert. Andererseits gibt es auch das kostenlose, das alle etwas kostet, nämlich die Piraterie von Werken zu gewinnbringenden Zwecken, oder Kopien, die nie zum Kauf von CDs oder DVDs führen. Um das letztere zu bekämpfen, und das sollte das einzige Ziel dieses Gesetzes sein, darf man das erste weder töten noch gefährden. Aus diesem Grund müssen wir besonders aufmerksam beim Schreiben der Artikel 7, 13 und 14 sein. Diese dürfen weder absichtlich noch durch ein Mißgeschickt gegen freie Software benutzt werden ...Originaltext:
... ne mélangons pas tout, chers collègues! Il y a d'une part le gratuit collaboratif issu du don de temps et de compétence de dizaines de milliers d'hommes et de femmes créateurs d'œuvres et développeurs de logiciels, c'est le gratuit en somme qui profite à tous, qui rapporte à tous, qui enrichit notre patrimoine intellectuel et culturel, améliore aussi la compétitivité ne nos entreprises et alège nos dépenses publiques. Il enrichit notre intelligence collective ce gratuit-là. C'est celui de la communauté du logiciel libre que je veux saluer. Il y a d'autre part le gratuit qui coûte à tous, celui du piratage des œuvres à des fins mercantiles ou de la copie qui ne debouche jamais sur l'achat des CDs ou DVDs. Pour combattre le second, et ce doit être le seul objectif de ce texte, il ne faut ni tuer ni même mettre en danger le premier. C'est pour cette raison qu'il nous faut être ensemble particulièrement attentifs aux rédactions des article 7, 13 et 14. Ceci ne doivent être ni intentionnellement, ni maladroitement instrumentalisé contre le logiciel libre...
Während die UDF noch ernsthaften Bedarf für Nacharbeiten am Text sah, um es vorsichtig auszudrücken, wollte die Opposition ihn erst als 'irrecevable', also nicht einmal diskussionswürdig, zurückgehen lassen. Das war noch, bevor Renaud Donnedieu de Vabres (et Vivendi) sein Amendement Donnedieu einreichte, welches vorsah, jeden, der online Musik kauft, der Gefahr auszusetzen, zum Gegenstand der Riposte Graduée zu werden. Nach dem Einreichen dieses Amendements wurde es allerdings auch François Bayrou (UDF) zu dumm: sowohl die Opposition als auch die UDF wollte den Text zurück zur "Kommission" gehen lassen ("motion de renvoi en commission"). Leider stellten sich die gerade erwähnten Teile der UMP dem in den Weg, und da diese Teile der UMP alleine schon die absolute Mehrheit in der Assemblée nationale haben, mußte diese Gesetzesvorlage weiter diskutiert werden. Nach dem Ende der Debatte am 17. März werden über 420 Änderungsanträge gestellt, diskutiert und abgestimmt worden sein.
Anders ausgedrückt, man könnte den Künstlern das dreifache bezahlen, und würde mit 30cent pro Titel hinkommen, wenn man wöllte.
Der Satz der tötet: Jean-Louis Debré (Präsident der Nationalversammlung)*: "Eine Null, die uns in die Scheiße geritten hat und die uns seit dem Beginn [der Debatte] in ein Abenteuer gestürzt hat. *Über Renaud Donnedieu de Vabres und seine Gesetzesvorlage zum Urheberrecht. Quelle ZielDieses Amendement zum Artikel 1, welches Urheberrechtsabgaben einen Sinn gab, wurde am 21. Dezember angenommen. Dabei stimmten 30 Abgeordnete dafür und 28 dagegen. Unter den 30 befanden sich auch einige der Mehrheit. Dieses Abstimmungsergebnisse mußte irgendwie annulliert werden.Das Manöver der RegierungPlan: Das Einreichen von Amendement 272 sollte nach Artikel 1 einen Artikel schaffen, der eine Alternative zu Artikel 1 schafft. Artikel 1 wurde dazu zurückgezogen, bevor das Amendement 272 eingereicht wurde. Letztlich war es also ein Amendement, welches einen zusätzlichen Artikel nach einem Artikel schafft, der nicht existiert. Für dieses Amendement wurde eine Reihe von Sousamendements eingereicht, von denen jedes diskutiert und abgestimmt werden mußte, um eine endgültige Version von Amendement 272 zu bekommen.Kurzer Auszug aus der Debatte, nachdem das Amendement 272 eingereicht wurde
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Henri Emmanuelli:
Da wir beim Ablauf sind, das wird wirklich ziemlich schwer nachvollziehbar. Ich würde gerne verstehen, wie es einen Artikel nach einem Artikel des Artikels, der nicht mehr existiert, geben kann. Da sind wir ja jetzt, nicht wahr!?Originaltext: Puisqu'on est dans la procédure, cela devient vraiment assez compliqué à suivre. Moi je voudrais comprendre comment peut-il exister un article après l'article d'un article qui n'existe plus. Voyons, on en est là, on en est là!? |
Die Nationalversammlung kann nicht akzeptieren, wie eine Marionette behandelt zu werden, vor der man einen Artikel zurückzieht [für den ein Änderungsantrag gegen die Regierung angenommen wurde] und wiederaufnimmt, etwas, das unseren Debatten ein ganz widerliches Images gibt [....] Welche Meinung wir auch immer über das Urheberrecht haben mögen, die Nationalversammlung kann etwas derartiges nicht akzeptieren. Die Regierung kann nicht die Dringlichkeit zu einem Text aufrechterhalten, der einem ständigen Meinungswechsel unterliegt, bezüglich dessen wir auf eine Weise manipuliert werden, auf die eine Versammlung, die das französische Volk repräsentiert, nicht manipuliert werden darf.Originaltext:
L'Assemblée ne peut pas accepter d'être ainsi considérée comme une marionette devant laquelle on retire un article, on le reprend, or le rétablie, enfin quelque chose qui donne de nos débat une image absolument détestable [...] Alors, quelle que soit l'opinion que nous avons sur les droits d'auteurs et les droits voisins sur Internet, mais l'Assemblée ne peut pas accepter cela, et le gouvernement ne peut pas maintenir l'urgence sur un texte qui est fait de palinodies réiterées sur lesquelles nous nous voyons manipulés comme une Assemblée représantant le peuple français n'a pas le droit de l'être.Frédéric Dutoit:
Ich gebe ja zu, daß ich mit dem Ablauf nicht sonderlich vertraut bin, aber ich verstehe nichts, absolut nichts mehr! Ich habe selber überprüft, ob es wirklich eine Agenturmeldung AFP gibt: sie existiert... Journalisten machen solche Fehler nicht... es ist unglaublich, daß die Regierung einen Artikel 1 zurück auf die Tagesordnung setzen kann, den sie Montag abend zurückgezogen hat, wo wir doch hier Dienstag abends und nachts eine ganze Debatte darüber geführt haben, ob wir ein Amendement 272 der Regierung haben, welches sich direkt hinter einen Artikel 1 setzte, der nicht mehr existierte, und der Minister hat uns gerade bestätigt, daß die Journalisten der AFP, die hoffentlich auch ein Urheberrecht haben [Anmerkung: Das ist eine Spitze gegen ein Abkommen zwischen Regierung und Musikindustrie, die etwas anderes suggeriert], und daß er die Debatte zum Artikel 1 wieder auf die Tagesordnung der Nationalversammlung setzen will. Herr Minister, gestern haben Sie uns das Amendement 272 als ein Amendement vorgestellt, welches Artikel 1 ersetzen sollte... wenn ich recht verstehe... werden wir bis zum Ende die Sousamendements zum Amendement 272 diskutieren, welches diesen ersetzt... und dann setzt uns die Regierung den Arikel 1, der mit diesem Amendement gar nichts zu tun hat und welches diesen ersetzt, wieder auf die Tagesordnung... wo sind wir eigentlich gerade!? Wenn der Minister uns etwas über Klarheit und Transparent der Debatten erzählt, entschuligen Sie bitte, aber das ist, vorsichtig ausgedrückt, überhaupt nicht klar! Es ist sicherlich sehr virtuell, aber ganz sicher nicht klar! ... und, Herr Minister, was mich am meisten beunruhigt, ist, wenn wir keine Angst vor dem Lächerlichen haben, es scheint, daß das Lächerliche nicht tötet, die Assemblée wird am leben bleiben, hoffe ich, aber wenn Lächerlichkeit nicht tötet, scheint es mir interessant, daß der Präsident der Nationalversammlung M. Debré , der uns gestern erklärt hat, daß das alles seine Richtigkeit hat, verfassungsmäßig korrekt ist, einen Artikel [1] aus einer Gesetzesvorlage zurückzuziehen und und dann ein Amendement zu diskutieren, welches Artikel 1 ersetzt, denn wir werden noch einmal auf den Artikel 1 zurückkommen, der nicht mehr existiert, ich hätte gerne gewußt, ob der Präsident der Nationalversammlung auf dem Laufenden ist, um aus seinem Mund die Realität dieses Ablaufes zu hören.Man sieht schon, daß Frédéric Dutoit das ganze nicht mehr komisch findet, der Satzbau ist auch im Originaltext nicht besser:
J'avoue que je ne suis pas très familier de procédures, mais j'y comprends rien! Mais absolument rien du tout! J'ai moi-même vérifié s'il y avait effectivement une dépêche AFP: elle existe. ... Les journalistes ne peuvent pas faire des erreurs comme ça. .. C'est incroyable que le gouvernement puisse remettre à l'ordre du jour un article premier que l'on avait retiré lundi soir, alors que nous avons eu ici même tout un débat mardi soir et dans la nuit pour savoir si nous avions un amendement No. 272 du gouvernement qui venait s'insérer après un article premier qui n'existait plus, et le ministre vient de nous confirmer qu'effectivement les journalistes de l'AFP qui ont des droits d'auteur, j'espère, ne se sont pas trompés, et qu'il souhaitait remettre à l'ordre du jour de l'Assemblée le débat sur l'article premier. Or.... hier, M. le ministre, vous nous avez présenté l'amendement 272 comme un amendement substitutif à l'article premier... si je comprends bien... nous allons discuter la fin des sous-amendements sur l'amendement 272 du gouvernement qui se substitue à l'article premier ... et puis le gouvernement va nous remettre l'article premier, qui n'a rien à voir avec l'amendement qui se substitue à lui... où en en est!? Quand le ministre nous parle de transparence et de clarté des débats, vous m'excuserez, mais pour le moins, ce n'est pas limpide! C'est certainement très virtuelle, mais pas limpide du tout! .... et M. le président, ce qui m'inquiète le plus, c'est que effectivement, si nous n'avons pas peur de ridicule, il paraît que le ridicule ne tue pas, l'Assemblée restera vivante, je le souhaite, mais si le ridicule ne tue pas, il me semblerait intéressant que le président de l'Assemblée nationale M. Debré qui nous a dit hier qu'il est tout à fait règlementaire, constitutionnel de retirer l'article [premier] d'un projet de loi et puis après discuter sur un amendement qui se substitue à l'article premier, puisque nous allons revenir encore une fois avec un article premier qui n'existe plus, j'aimerais savoir si le président de l'Assemblée nationale est bien au fait de cette situation afin d'avoir de sa bouche peut-être la réalité de cette procédure.Am Tag darauf...Didier Migaud:
Wir diskutieren seit gestern, nachdem der Vorsitzende der Nationalversammlung versucht hatte, uns zu erklären, daß das Vorgehen eine gewisse Koherenz, eine gewisse Logik und auch Präzedenzfälle hatte, selbst wenn man, so wie es scheint, bis 1961 zurückgehen muß, um einen Präzedenzfall zu finden. Wir sind also dabei, eine gewissen Anzahl Änderungsanträge nach Artikel 1, der nicht mehr existiert, zu diskutieren; und man erklärt uns, zumindest auf dem Gang (es wäre wichtig, daß wir eine Bestätigung bekommen), daß die Regierung wahrscheinlich noch einmal ihre Meinung ändern wird, daß unsere Debatten seit gestern sinnlos und umsonst gewesen sind, und daß Artikel 1 wieder eingeführt wird. Über wen macht man sich denn hier lustig? Über wen macht man sich denn hier lustig? Kennt der Minister eigentlich seinen eigenen Text?Originaltext:
Nous discutons depuis hier, après que le président de l'Assemblée nationale ait tenté de nous expliquer que la procédure suivie avait une certaine cohérence, avait une certaine logique, et des précédants, même si, semble-t-il, il fallait remonter à 1961 pour connaître un précédant. Nous sommes en train de discuter d'un certain nombre d'amendements après l'article premier qui n'existe plus; et on nous explique tout au moins dans les couloirs, mais il serait important que nous puissions en avoir confirmation, qu'il est vraisemblable que le gouvernement va une fois de plus changer d'avi, considérer que toutes les discussions que nous avons eu depuis hier, sont caduques, perimées, et que l'article premier va revenir. Là aussi, de qui se moque-t-on? De qui se moque-t-on? Est-ce que le ministre connaît bien son texte?Anmerkung von mir: Diese Regierung 1961, die als einzige je einen Artikel zurückgezogen hat, welcher bereits vom Parlament verändert wurde, ist auch die einzige Regierung der 5. Republik, die jemals durch eine "motion de censure" abgesäbelt worden ist: Unterschreiben 10% der Abgeordneten der Nationalversammlung diese motion de censure, so kann die Nationalversammlung mit den Stimmen der absoluten Mehrheit der Mitglieder 48 Stunden später den Premierminister absetzen.
Auch am nächsten Tag ging es weiter: Christian Paul stellte die Lage wie folgt dar:
Die Durchsicht dieser Gesetzesvorlage über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, die einen besonders wichtigen Moment in der Gesetzgebung darstellt, ist eine unzumutbare Erniedrigung der Institutionen der Republik geworden. Es ist ein echter Schlamassel der unsere Institutionen lächerlich macht.Originaltext:
L'examen de ce projet de loi sur les droits d'auteurs dans la société de l'information, qui est ... un moment législatif particuliairement important, est devenu une humiliation inacceptable pour les institutions de la république ....C'est un vrai gâchis qui ridiculise nos institutions.François Bayrou:
Ich nehme an, Herr Minister, daß Sie gestern abend Mitarbeiter in den Gängen der Nationalversammlung hatten, und ich nehme an, daß Sie heute morgen Radio gehört haben. Ich werde auf die Stimmung in den Gängen der Nationalversammlung gestern abend und die Kommentare im Radio heute morgen eingehen, und dabei denke ich an die zehntausenden von Internetnutzern, die in diesem Moment versuchen, und das ist nicht leicht, eine Debatte zu einem Text zu verfolgen, die für sie extrem wichtig ist. Die gestern abend in den Gängen am häufigsten Benutzen Wörter waren 'Apokalypse'. Niemals zuvor, sagen die Abgeordneten aller Gruppen, einschließlich die der Mehrheit, hat man eine solche Unordnung, ein solches Durcheinander, ein solches Chaos in einer wichtigen Debatte in der Nationalversammlung gesehen. Heute morgen waren die Kommentare in den Radios noch deutlicher...Originaltext:
J'imagine, M. le Ministre, que vous aviez des collaborateurs hier soir dans les couloirs de l'Assemblée nationale, et j'imagine que vous avez écouté ce matin les radios. Et j'évoquerai l'ambiance dans les couloirs da l'Assemblée nationale hier soir et les commentaires dans les radios ce matin en pensant à quelques dizaines de milliers d'internautes qui en ce moment même essaient, et ce n'est pas facile, de suivre le débat sur ce texte qui leur importe au plus haut point. Les mots qui ont été le plus utilisés hier soir dans les couloirs c'etait 'apocalypse'. Jamais disaient des débutés éminants de tous les groupes y compris du groupe majoritaire, jamais disaient-ils on a vu un tel désordre, embrouillamini, un tel chaos, dans un débat important dans cette Assemblée. Ce matin, les commentaires des radios étaient encore plus sévères...Henri Emmanuelli:
Wir haben den Rückzug eines Artikels miterlebt, um einen Artikel draufzudrücken, der danach kam... da wir beim Ablauf sind, Herr Minister, Sie haben den Artikel zurückgezogen. Ich frage mich, in Anbetracht dessen, wie lächerlich Sie die Nationalversammlung machen, und wie lächerlich Sie auch die Regierung machen, ob das Problem nicht eher wäre, den Minister zurückzuziehen!Originaltext:
On a ensuite assisté au retrait d'un article pour appuyer dessus un article qui venait après... Puisque nous sommes sur la procédure, vous avez y retiré l'article, M. le Ministre. Moi je me demande, compte tenu du ridicule que vous infligez à l'Assemblée nationale, et du ridicule aussi que vous infligez au gouvernement, si le problème en fait ce ne serait pas plutôt de retirer le Ministre!Zurück zur Wiedereinstellung des Artikel 1. Der Grund dafür: Das ursprüngliche Entfernen von Artikel 1 war verfassungsmäßig fragwürdig, weil es unter Bedingungen geschah, für die es genau einen Präzedenzfall gab, und zwar 1961. Das Problem war das folgende: Das Recht jedes Hauses des Parlamentes, Änderungsanträge zu stellen und anzunehmen, ist beinahe heilig. Würde man also erlauben, daß die Regierung einfach einen Artikel zurückzieht, zu dem schon Änderungsanträge angenommen wurden, könnte die Regierung jedesmal, wenn das Parlament einen Artikel gegen den Willen der Regierung ändert, den Artikel zurückziehen. Unter solchen Bedingungen könnte sich das Parlament auch gleich die Debatte sparen. Daher ist das Zurückziehen eines bereits vom Parlament veränderten Artikels extrem problematisch, auch wenn die Verfassung sagt, daß die Regierung eine Gesetzesvorlage oder Teile davon zu jedem beliebigen zurückziehen kann, solange die Vorlage nicht endgültig angenommen worden ist.
Der Verfassungsrat ("Le conseil constitutionnel") riet von diesem Vorgehen ab. Auch wenn das Wiederaufnehmen eines rechtmäßig zurückgezogenen Artikels nicht möglich ist ("il n'est pas prévu que le gouvernement puisse ..."), ist es scheinbar dennoch möglich, eine Entfernung, die nicht rechtmäßig geschah, zum Beispiel durch ein entsprechendes Amendement, zu annullieren. Interessant ist allerdings, daß die Regierung, wie die Opposition aus der Zeitung erfuhr, dieses Annullieren des Zurückziehens des Artikel 1 bereits beschlossen hatte, bevor diese Meinung des Verfassungsrates eintraf. Man könnte sich also fragen, ob die Regierung sich sogar im Klaren darüber war, daß das Zurückziehen von Artikel 1 unter diesen Umständen fragwürdig war, und ob die Regierung nicht Artikel 1 nur zurückgezogen hat, um das Einreichen von Amendement 272 zu rechtfertigen, in dem Wissen, daß sie später dann Artikel 1 wieder einführen muß, weil das Zurückziehen die Verfassung dehnt.
Also gab es nun sowohl Artikel 1 als auch Amendement 272, welches eine Alternative nach Artikel 1 zu Artikel 1 bringen sollte, welcher erst existierte, dann zurückgezogen wurde, so daß es einen Änderungsantrag zu einem Artikel gab, der nicht existierte, um die Stellung des Antrages auf Amendement 272 zu rechtfertigen, und dann wieder existierte, weil das Zurückziehen möglicherweise rechtswidrig war und annulliert wurde. An dieser Stelle sollte ich sagen, daß Patrick Bloche (PS) jedesmal, wenn die Rede von Artikel 1 oder Amendement 272 war, eine Gemeinheit in diese Richtung losließ, um sicherzustellen, daß jeder versteht, was dort vor sich geht.
Es wurden dann also alle Sous-amendements zu Amendement 272 debattiert und abgestimmt. Amendement 272 lag damit also vor und hätte abgestimmt werden können, wenn alles so einfach wäre wie es bisher scheint. Da aber Amendement 272 nach Artikel 1 geschrieben wurde, waren Änderungen, die in Amendement 272 in Form von Sous-amendements einfließen sollten, natürlich in Artikel 1 nicht enthalten, sondern lagen auch in Form von Amendements vor. Also gab es weitere Amendements zu Artikel 1, die inhaltlich identisch mit einigen Sous-amendements zu Amendement 272 waren. Jetzt verlangte die Regierung wirklich, daß diese noch einmal diskutiert und abgestimmt werden.
Jetzt wird auch klar, wieso Amendement 272 in seiner endgültigen Form nicht abgestimmt werden konnte: Würden einige Amendements, die inhaltlich identisch zu einigen Sous-amendements zu Amendement 272 sind, widersprüchlich abgestimmt, wäre Artikel 1 widersprüchlich in sich!
Als dann der Vorsitzende auch noch der Opposition entgegen der Verfassung (zumindest bestand die Opposition darauf, daß dies so sei, ich persönlich kann dazu keine Stellung nehmen, da ich die französische Verfassung nicht kenne und mich nur auf die Aussagen der Abgeordneten verlasse) kein "rappel au règlement" erlauben wollte, verließ die Opposition aus Protest gegen diese Vorgehensweise das Parlament. Die Regierung lehnte dann Artikel 1 ab und nahm Amendement 272 an, unter Abstimmbedingungen, für die lächerlich gar kein Ausdruck ist (28 vs 0). Im Gesetz befindet sich als endgültig ein zusätzlicher Artikel nach einem Artikel, der gar nicht existiert, weil er kam, und ging, und kam, und dann endgültig ging.
Die ständigen Forderungen sowohl der Opposition als auch der UDF, die zur Mehrheit gehört, die Dringlichkeit zurückzuziehen, wurden vom Minister ignoriert. Hier ist der Unterschied zwischen ignoriert und verweigert wichtig, denn Renaud Donnedieu de Vabres (et Vivendi) schaffte es nicht einmal, die Frage Werden Sie, ja oder nein, die Dringlichkeit zurückziehen mit Ja oder Nein zu beantworten. Allerdings sagte er immer wieder, die Assemblée nationale bekäme soviel Zeit, wie sie bräuchte, um jeden einzelnen Artikel, jeden einzelnen Änderungsantrag, ordentlich zu diskutieren, und daß absolut keine Eile sei, insbesondere, daß die Regierung keinerlei Druck mache. Etwas unklar ist allerdings, wie diese Aussage damit zusammenpaßt, daß er die Dringlichkeit nicht zurückgezogen hat.
Um es noch einmal zusammenzufassen: Die Regierung reichte ein Amendement 272 ein, welches den von der Assemblée nationale veränderten und danach von der Regierung zurückgezogenen Artikel ersetzen sollte, indem es nach dem Artikel, den es nicht mehr gab, und den die Regierung, nachdem es ihn bereits nicht mehr gab, durch einen substitutives Amendement ersetzen wollte, einen zusätzlichen Artikel einfügte. Noch bevor der Verfassungsrat sein Mißfallen ausdrückte, erfuhr die Assemblée nationale aus der Zeitung, daß die Regierung Artikel 1, der durch ein substitutives Amendement ersetzt wurde, welches einen zusätzlichen Artikel nach einem Artikel, den es nicht mehr gab, einfügte, wieder zur Debatte stellen wollte, um nach der zweimaligen Diskussion von identischen Inhalten gegen den Artikel 1 zu stimmen, den die Regierung sowieso loswerden wollte.
Die juristischen Abberationen wurden in den folgenden Tagen wie gewohnt fortgesetzt. Der mit abstand wichtigste Teil war dann die Diskussion zum Verbot von Open-Source-Software:
Dann wurde, statt dieses Amendement abzulehnen, zunächst "Vorrichtung" durch "Software" ersetzt und dann ein Sousamendement zu diesem Amendement angenommen, der selbiges praktisch auslöscht, um das ausgelöschte Amendement dann anzunehmen. Beide stammen von Richard Cazenave und Bernard Carayon (UMP). Dieses Sousamendement 364 schließt Peer-to-Peer-Programme aus, welche eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Auf dem Forum von framasoft hat Bernard Carayon (UMP) inzwischen bestätigt, daß die Ablehnung des Amendement Vivendi auf Grund zu großer Zustimmung seitens der UMP sowieso nicht zur Debatte stand bzw. nicht zu erreichen war, und daß deswegen dieses auf den ersten Blick sicher etwas eigenartig anmutende Manöver verwendet wurde, um das Amendement wenigstens so gut wie auszulöschen.
Daß Richard Cazenave (UMP) und Bernard Carayon (UMP) selbst - trotz anfänglicher Bedenken - im Forum einige Fragen beantwortet haben, demonstrierte sehr schön eine mögliche Form von Demokratie, auch wenn diese Gesetzesvorlage selbst und die prozeduralen Abberationen, deren sich die Regierung bediente, eher nicht als gutes Beispiel dafür geeignet ist. Laut der ersten Rückmeldung einer der Administratoren des Forums sind beide zufrieden mit dem Ablauf.
Dieser Teil ist definitiv einer der dümmlichsten der vorläufigen endgültigen Fassung von DADVSI.
Patrick Bloche: E-Mail über MP3-Kompression der Reden von "RDDVV" (Renaud Donnedieu de Vabres et Vivendi)
Hier der Text einer E-Mail, die jemand an Patrick Bloche geschrieben hat, und die er in der Nationalversammlung vorgelesen hat:
Würde man eine MP3-Kompression der Reden des Ministers für Kultur durchführen, würde tatsächlich nichts davon übrig bleiben. Wie Sie wissen, basiert die Technologie der MP3-Kompression auf einer Technik zur Kodierung, die die Datenmenge auf 1/4, oder gar 1/12, verringern kann. Einerseits verwirft diese Technik Ultra- und Infraschall, den das menschliche Ohr nicht wahrnehmen kann. Der Minister für Kultur macht Gesetze nicht nur für Frankreich, sondern auch für die Welt und sogar darüber hinaus [Anm.: wie bitte??], so sagt er. Die Frequenzen seiner Reden über das 'darüber hinaus' werden also bei der MP3-Kompression nicht gespeichert. Andererseits erlaubt die MP3-Technologie, Redundanzen zu entfernen und anders zu kodieren. Da der Minister wie in einer Schleife 'point d'équilibre' [Anm.: Gleichgewichtspunkt] wiederholt, bisher 147 Mal, würde dies wie folgt kodiert werden: 147 Mal 'point d'équilibre'. Das funktioniert natürlich auch für Sie, M. le Rapporteur [Anm.: Derjenige, der das Gesetz 'gebracht' hat] für Ihr von nun an berühmtes 'défavorable' [Anm: défavorable drückt aus, daß man etwas, zum Beispiel einen Änderungsantrag, nicht gutheißt]
Originaltext
Si on faisait un fichier MP3 des discours du ministre de la culture, en fait, il n'en resterait rien. Comme vous le savez, la technologie de compression numérique MP3 repose sur une technique de codage, permettant de réduire par 4, voire par 12, le poids du fichier numérique. Cette technique d'une part ne retient pas les ultrasons et les infrasons, que l'oreille humaine ne peut pas percevoir. Le ministre de la culture légiférant pour la France, le monde, et au-delà, ce sont ses propos, les fréquences de son discours destiné à l'au-delà ne sont donc pas conservé après l'encodage en MP3. D'autre part et surtout la technique du MP3 permet de supprimer des redundances en les codant différemment. Ainsi, lorsque le ministre répète en boucle 'point d'équilibre' à 147 reprises dans les débats, cela se transforme en un seul code suivant 'point d'équilibre 147 fois'. Cela fonctionne aussi, rassurez vous M. le Rapporteur, avec vous et votre desormais célèbre 'defavorable'.
Wenn auch technisch nicht ganz korrekt, beschreibt es sehr gut und sehr verständlich auf eine amüsante Weise das Auftreten von Renaud Donnedieu de Vabres (et Vivendi) in dieser ganzen Debatte.
La Riposte Dégradée
Für einen Akt des Downloadens, der kein automatisches Uploaden einschließt, soll eine Strafe von 38 Euro verhängt werden, für einen Download mit automatischem Upload sollen 150 Euro verhängt werden. Da fast alle P2P-Programme nur vernünftig funktionieren, wenn man auch uploaded, ist diese 38€-Strafe also Blödsinn und sollte als nicht vorhanden betrachtet werden.
Fraglich ist: Downloaded man ein Archiv mit 10.000 MP3s darin, ist das ein Downloadakt? Oder 17? Oder 10000? Trotz präziser Nachfrage von Seitens der Sozialisten (u.a. Patrick Bloche) weigerte sich der Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres (et Vivendi), auf diese Frage zu antworten.
Recht auf Verteidigung von Opfern der Riposte Dégradée
Patrick Bloche fragte den Minister, wie die Riposte Dégradée durchgeführt werden soll, und vor allem, wie das Recht auf Verteidigung und Anfechtung von Anschuldigungen garantiert werden soll. Wenn diese Rechte nicht sichergestellt sind, riskiert das Gesetz, verfassungswidrig zu sein. Der Minister sprach auf diese Frage hin mehrere Minuten lang, ohne die Frage zu beantworten.
Das Recht auf wenigstens null Privatkopien
Die Regierung, also besonders der Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres (et Vivendi) sowie Christian Vanneste, behaupten immer wieder, die Privatkopie wäre durch dieses Gesetz gesichert. Schon im Dezember redete Christian Vanneste wiederholt von einem mysteriösen Amendement 30, welches die Privatkopie garantieren sollte. Etwas verwunderlich war da die Aktion, das Amendement 30 zurückzuziehen, und zwar in dem Moment, wo es zur Diskussion und Abstimmung gestellt werden sollte. Christian Vanneste gab als Grund an, daß er nicht wollte, daß im Gesetz stehe, eine Privatkopie sei garantiert. Folglich kann man das Nichtgarantieren mindestens einer Privatkopie zusammen mit der Behauptung, die Privatkopie sei garantiert, nur so auffassen, daß wenigstens null Privatkopien garantiert sind.
Ausnahmeregelung für Bibliotheken
Gegen den Willen der Regierung verabschiedete die Assemblée nationale eine Ausnahmeregelung, die es Bibliotheken gestattet, für ausschließlich nichtkomerzielle Zwecke urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren, unabhängig davon, ob der Autor dem zustimmt oder nicht. Offensichtlich ist diese Regelung extrem hilfreich für den kostenlosen Zugang zu Kulturgütern ebenso wie der Zugang zu Wissen.
Keine Ausnahmeregelung für Forschung und Lehre
Diese Ausnahmeregelung konnte der Minister für Kultur Renaud Donnedieu de Vabres (et Vivendi) erfolgreich verhindern. Im Blog von Christian Paul fragte jemand, wieso es sinnvoll sei, eine Ausnahmeregelung für Bibliotheken, aber keine für Forschung und Lehre zu haben. Die Frage ist berechtigt, die Antwort ist ganz einfach: Es ist nicht sinnvoll, es ist einfach so, weil die Assemblée nationale nur die Ausnahme für Bibliotheken gegen die Regierung akzeptiert hat. Mit der Ausnahmeregelung für Forschung und Lehre hat sie sich von den angeblich so tollen Verträgen der Regierung an der Nase herumführen lassen.
Folglich werden die Rechteverwerter (nicht etwa Künstler) vom Gesundheitssystem mitfinanziert werden.
Während dieser 2. Überlegung, im Zeitrahmen von etwa 2:30 bis 3:45, wurde Interoperabilität garantiert: Die Dekompilierung einer Maßnahme zum Digital Restriction Management zur Herstellung von Interoperabilität wurde zugelassen, ebenso wurde der Anspruch auf Herausgabe der Spezifikation festgehalten, was nötig ist, um effektiv Interoperabilität umsetzen zu können. Einer der gefährlichsten Punkte dieser Gesetzesvorlage wurde also klamm und heimlich, nachts zwischen 2:30 und 3:45, korrigiert, zu einer Zeit, zu der die Musik- und Filmindustrie nicht zuschaut.
Vielleicht hätte man die gesamte Debatte in Sitzungen zu einer solchen Zeit stattfinden lassen, dann wären die vielen unsinnigen weiter oben beschriebenen Inhalte vielleicht auch im Sinne des einfachen Internetnutzers korrigiert worden. Zu diesem Zeitpunkt wußte noch niemand, daß der Senat im Mai dem Druck von Apple erliegen würde und diesen Artikel im wesentlichen abschaffen würde.
Ganz direkt ausgedrückt, auch wenn das wahrscheinlich keine Überraschung für irgendjemanden ist, dieser Text ist der größte parlamentarische Bug der letzten 20 Jahre.'Bug' ist zwar neufranzösisch, aber wohl für jeden verständlich.
Eine Frage mal... nehmen wir mal an, die Macht bleibt bei der Regierung, wieviele unter Euch würden einem Typ wie RDDV vertrauen, wenn er eure Rechte verteidigt - ich sage das mit Humor - aber ich will nur zeigen, daß ein unabhängiges Gremium vielleicht eine bessere Garantie für Euch ist.
Das, was ende März vorliegt, ist immer noch ein Text, der an einigen Stellen auf die gleiche Art und Weise repressiv ist, der aber andererseits versucht, dem Nutzer einige wenige aber sehr wichtige Grundrechte zu erhalten, wie zum Beispiel, daß er gekaufte Musik abspielen darf, insbesondere vermeidet er, daß Abspielsoftware wie VLC zum Opfer des Gesetzes werden kann. Das sah der Text im Dezember nicht vor und akzeptierte beliebig hohe Kollateralschäden. Der Text versuchte immer noch, die Herstellung von Peer-to-Peer - Software als Verbrechen hinzustellen, dieser Versuch der Regierung wurde aber durch ein Sous-amendement derart aufgeweicht, daß man nicht mehr weiß, ob die Herstellung solcher Software mutig ist, oder ob das Amendement Vivendi eigentlich völlig annulliert wurde. Damit bleibt also ein gewisser Rest Rechtsunsicherheit. Strafen wurden pro illegalen Akt des Downloadens festgelegt, ohne einen 'Akt' zu definieren (wieviele Akte stellt das Downloaden eines Archives mit mehreren MP3s darin dar? Ist ein Film genauso teuer wie ein einzelnes Musikstück?) Diese Version, die nach der Debatte im März vorlag, war also inkonsistent, schwammig, beantwortete die Fragen der Umsetzung oder Umsetzbarkeit nicht, und der Weg, der dahin führte, verbog die Verfassung wie seit 45 Jahren nicht mehr, also anders ausgedrückt, bedeutet Arbeit für den Senat und den Verfassungsrat. Bravo!
Natürlich darf man nicht Dinge noch schlechter reden als sie sind. Gegenüber dem gemeingefährlichen Text vom Dezember lagen am 17. März ganz erhebliche Fortschritte vor. So wird Frankreich, falls das so erhalten bleibt, als erstes Land ins Gesetz schreiben, daß Interoperabilität ein Recht ist, und daß man das Recht hat, legal erworbene Musik anzuhören, ohne dabei auf bestimmte Hard- und Software festgenagelt zu sein. Wie die Umsetzung aber aussehen soll, ist noch alles andere als klar, und es sind weitere Fortschritte bei der Debatte im Senat nötig!
Noch witziger sind Gerüchte, Apple ziehe in Betracht, angesichts der letzten Fassung, die Apple verpflichten würde, auf Anfrage die für die Herstellung von Interoperabilität nötige Dokumentation herauszurücken, den Vertrieb ihrer geDRMten Musik in Frankreich einzustellen. Eine solche Konsequenz des Gesetzes kann unmöglich im Sinne des Kulturministers sein, der immer wieder davon spricht, daß er ein umfangreiches legales Downloadangebot wünscht. Also kann man sagen, daß das Gesetz nach hinten losgegangen ist, noch bevor es dem Senat zur Absegnung vorgelegt worden ist. Herzlichen Glückwunsch, so schnell ist wahrscheinlich noch kein Gesetz jemals zuvor nach hinten losgegangen!
Der oben ausführlich beschriebene 'innovative Ablauf', wie ihn einer der Vorsitzenden der Sitzungen der Nationalversammlung nannte, wird auch den Verfassungsrat noch beschäftigen, da das Vorgehen die Verfassung stärker gedehnt hat als man es in den letzten 45 Jahren versucht hat. Auch die Schwammigkeit einiger Gesetze, wie das der Riposte Dégradée, könnte den Verfassungsrat stören. Der Senat wird dieses Gesetz im Mai untersuchen, und selbst wenn der Senat zustimmt, was nicht auszuschließen ist, hat der Verfassungsrat das letzte Wort.
Wir werden sehen, wie stark die Demokratie der "5ème Republique" ist.
Genau einen Tag, nachdem die Assemblée nationale für DADVSI 2.0 stimmte, kündigte die Justizministerin Brigitte Zypries an, den 2. Korb der Urheberrechtsreform in Angriff zu nehmen. Dieser sieht vor, daß das illegale Herunterladen eines Musikstückes mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft wird. Die Bagatellklausel, die vorsah, bei geringen Verstößen die Staatsanwaltschaft zu entlasten und den Fall einfach fallen zu lassen, wurde auf Druck der Unterhaltungsindustrie entfernt. Widerstand dagegen ist nicht zu erwarten.
Der Pinguin der FreiheitAm 12. April berichtete Christian Paul in seinem Blog (welches, zur Erinnerung, mit 50€ um etwa 179,950€ günster war als das von Renaud Donnedieu de Vabres et Vivendi) vom Treffen mit einigen, deren Freiheit durch die Gesetzesvorlage DADVSI von Renaud Donnedieu de Vabres et Vivendi bedroht wird, zum Beispiel Leuten des Forums Framasoft und von StopDRM.Das links eingeblendete Bild stellt sozusagen einen Pinguin der Freiheit dar, der den Abgeordneten überreicht wurde - natürlich personalisiert, im Bild der von Patrick Bloche - die sich unter von der Regierung absichtlich herbeigeführten, unmöglichen und unzumutbaren Arbeitsbedingungen gegen DADVSI gewehrt haben, die die Grundrechte der Menschen in der Informationsgesellschaft in der Assemblée nationale gegen den Minister für Kultur verteidigt haben, so gut sie konnten, mehr, als in Deutschland zu einem solchen Thema jemals zu erwarten wäre. Offenbar war ihnen klar, wieviel sie den bereits erwähnten Abgeordneten zu verdanken haben. |
Niemand wollte bisher Messer oder Hammer oder die Herstellung von Messern oder Hämmern oder das Geben von Hinweisen, wo man Messer oder Hämmer kaufen kann verbieten, obwohl auch Messer und Hämmer für illegale Aktionen verwendbar sind. Erst Recht wollte bisher niemand Schneebälle durch die Formulierung eines Gesetzes verbieten, welches den freien Verkauf von Wurfgeschossen einschränken soll.
Nachdem also die Nationalversammlung dieses Amendement abgelehnt hatte, indem sie ein Sousamendement angenommen hat, welches jedwede Möglichkeit nimmt, dieses Amendement auf irgendeine Software anzuwenden, bevor sie für das dann wirkungslose Amendement stimmt, und der Senator Michel Thiollière einen Antrag eingereicht hat, der den alten Zustand wieder herstellen würde, so daß auch Software betroffen ist, die offensichtlich dazu dienen soll, geschützte Werke unerlaubterweise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, auch wenn selbige Software dazu hergestellt wurde, Dateien zu tauschen, die ganz legal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, reichte nun der Senator Yann Gaillard einen weiteren Antrag ein, welcher nunmehr nur solche Software verbieten würde, die nicht offensichtlich, sondern ausdrücklich zum unerlaubten Verfügbarmachen geschützter Werke dient. Da keine Software daherkommt und sagt, sie sei zum illegalen Anfertigen von Privatkopien gemacht, würde auch diese Form der Veränderung eine Version schaffen, die auf keine einzige Software anwendbar ist, selbst wenn der Antrag von M. Thiollière angenommen wird.
François Bayrou (UDF) äußerte während der Debatte zum Sousamendement 364 (das, welches die Ausnahme für Forschung, kollaborative Arbeit und für Software, die zum legalen Tauschen von Dateien gedacht ist, einführte) v3.0 nach Amendement Vivendi Universal die Sorge, daß das so modifizierte Amendement verfassungswidrig sein könnte. In dem Fall würde es vom Conseil Constitutionnel kassiert werden. Die Verfassungswidrigkeit könnte sich daraus ergeben, daß ein Amendement, welches alles mögliche verbietet, was dann durch ein Sousamendement komplett ausgelöscht wird, gegen das Prinzip verstößt, daß Gesetze lesbar sein müssen. Der Conseil Constitutionnel hat in der Vergangenheit bereits Gesetze einkassiert, die unlesbar waren. François Bayrou sagte, wenn man gegen ein Amendement sei, solle man doch bitte einfach dagegen stimmen, und nicht, nur um gewissen Interessensverbänden eine Freude zu machen, eine ausgelöschte Version annehmen.
Stattdessen wurde - mit 164:159 Stimmen - eine Kommission für DRM beschlossen, die in Zukunft über Anträge auf Herausgabe von Informationen oder Dokumenten, die zur Herstellung von Interoperabilität nötig sind, zu entscheiden hat. Es ist vorgesehen, daß der Antragsteller eine "angemessene Entschädigung" zahlt - offenbar um der Kommission die Möglichkeit zu geben, Interoperabilität im Bereich von kostenloser Software nach eigenem Gutdünken komplett zu unterbinden (indem sie zu hohe Zahlungen als angemessen ansieht), oder uneingeschränkt gegen den Antragsgegener zu erzwingen (indem sie, wie im alten Artikel 7 vorgesehen, die Erstattung der Porto- und Papierkosten als angemessene Zahlung ansieht).
Das Problem könnte nur sein, daß erstens der Kommission nicht alle nötigen finanziellen Mittel, die sie braucht, zu Verfügung stehen, und zweitens, daß diese Kommission sich unlauteren Versuchen der Einflußnahme auf Entscheidungen ausgesetzt sieht.
Daraufhin übernahm Renaud Donnedieu de Vabres (de Vivendi) das Amendement und entfernte das mit dem Tabak. Die Kommission für DRM wird also doch nicht über die Tabaksteuer finanziert. Die Regierung selbst darf natürlich ihren eigenen Haushalt durcheinanderbringen, daher steht dies nicht im Widerspruch zu Artikel 40 der Verfassung.